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Flugpate werden

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Wie werde ich Flugpate und was bedeutet das für mich?

Wenn Sie von einer Urlaubsreise aus Istanbul (Türkei) einen Hund oder eine Katze von uns mitbringen möchten, können Sie sich gerne bei unserem Verein melden.

Wir können die Tiere entweder an den Flughafen Istanbul (IST) oder alternativ auch an den Flughafen Sabiha Gökçen (SAW) bringen.

Bitte melden Sie sich nur, wenn Ihr Zielflughafen in Deutschland: Frankfurt (FRA), Köln-Bonn (CGN), Saarbrücken (SCN) oder Stuttgart (STR) ist.

Wenn Sie den Urlaub planen und den Flug buchen, müssten Sie den Rückflug mit Türkish Airlines oder A-Jet buchen, da dies die einzigen Airlines sind, die noch Tiere im Frachtraum mitnehmen.

Ein Kleintier in der Kabine (max. 8kg inklusive Tasche oder kleiner Box) geht jedoch auch mit anderen Airlines.

 

Wir buchen dann auf Ihren Flugschein (dafür benötigen wir nur die Buchungsnummer und den Nachnamen) die Box(en) dazu.

Es entstehen für Sie keinerlei Kosten!

Für die Ausreise eines Tieres als Flugpate wird eine türkische Steuernummer (Vergi Numarası) benötigt, da das Tier offiziell auf den Flugpaten als Ausführer registriert wird.

Die Beantragung ist unkompliziert und kostenlos:

Bei Einreise mit einem Reisepass kann die Steuernummer bequem online beantragt werden.

Reist man hingegen mit Personalausweis, ist die Beantragung ausschließlich in einem türkischen Finanzamt möglich. Der Vorgang ist unkompliziert und in der Regel innerhalb von 10-15 Minuten erledigt. Unsere Tierschützerin vor Ort begleitet Sie dabei gerne Schritt für Schritt.

Die Steuernummer wird direkt ausgestellt, ist dauerhaft gültig und kann bei zukünftigen Flugpatenschaften erneut verwendet werden.

Wichtig: Durch die Beantragung entstehen keinerlei steuerliche Verpflichtungen - es müssen keine Steuern in der Türkei gezahlt werden, die Nummer dient ausschließlich administrativen Zwecken.

48 Stunden vor dem Abflug muss der Flugpate gemeinsam mit der Tierschützerin vor Ort zum Veterinäramt, um das Tier auf seinen Namen eintragen zu lassen. Dort wird das Tier zudem gesundheitlich überprüft und für die Ausreise freigegeben. 

Falls die Steuernummer zu diesem Zeitpunkt noch nicht beantragt wurde, sollte man an diesem Tag vorab das Finanzamt aufsuchen.

Insagesamt sollte man für den den gesamten Ablauf etwa einen halben Tag einplanen.

Am Abflugstag treffen Sie sich am Flughafen mit unserer Tierschützerin vor Ort und gehen mit der/den Boxen gemeinsam zum Check in.

Dann werden die Impfpässe übergeben.

Sie werden noch bis zum Cargoschalter begleitet und erst verlassen, wenn die Box(en) weg sind und Sie zum Sicherheitscheck gehen.

Am Ankunftsflughafen holen Sie die Box(en) vom Sondergepäckband (Sperrgepäck) ab und bringen sie zum Ausgang.

Sie müssen durch den Zollausgang gehen, da wenn dort Beamte im Dienst sind, diese die Boxen und die Papiere des jeweiligen Tieres prüfen, da der Hund oder die Katze laut Zoll „anmeldepflichtige Waren“ sind.

 

Am Ausgang werden Sie von einem Vereinsmitglied erwartet, die Tiere und zugehörigen Papiere werden übergeben und damit ist Ihre Hilfe als Flugpate beendet.
 

Wichtig für Sie zu wissen: Die Flugpatenschaft ist eine offiziell legale Vorgehensweise um Tiere aus der Türkei nach Deutschland zu vermitteln.

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